Ausbildung im Motorflug - Ausführliche Informationen

Privatflugzeugführer PPL(A) nach EASA-FCL

In unserer Flugschule können Sie eine Pilotenlizenz zum Führen von einmotorigen kolbenmotorgetriebenen Luftfahrzeugen unter Sichtflugbedingungen erwerben. Diese Lizenz erlaubt Ihnen das Führen von Flugzeugen ohne Gewichts- und Personenbeschränkung des Luftfahrzeugs. Damit sind auch Flüge ins Ausland möglich und Sie erwerben mit dieser Lizenz die Berechtigung zum Fliegen in kontrollierten Lufträumen. Selbstverständlich dürfen Sie mit dieser Lizenz dann auch Passagiere mitnehmen. Die Lizenz ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig, das heißt Sie können in jedem Land der EU ein national registriertes Flugzeug fliegen.

Die Voraussetzungen

  • Bei Ausbildungsbeginn vollendetes 16. Lebensjahr

  • Fliegertauglichkeitszeugnis der Klasse 2

  • Zuverlässigkeitsprüfung gem. §7 Abs. 1 LuftSiG

  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt

Die Ausbildung

In der Praxisausbildung, die Sie auf unseren vereinseigenen Flugzeugen durchlaufen, müssen Sie

  • mindesten 35 Stunden mit einem Fluglehrer und

  • mindestens 10 Stunden im Alleinflug fliegen

In den 10 Stunden der Alleinflugausbildung muss mindestens ein Flug über eine Entfernung von 270km oder mehr mit zwei Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen durchgeführt werden.

Die Inhalte der Ausbildung folgen dabei einem klar strukturierten Ausbildungsplan und sind in unterschiedliche Lektionen unterteilt, die aufeinander aufbauen.

Die Theorieausbildung gliedert sich in verschiedene Sachgebiete der Luftfahrt. Die Prüfungsreife erlangen Sie neben dem Lernen zu Hause durch einen Präsenzunterricht der durch unsere Flug- und Theorielehrer in den vereinseigenen Unterrichtsräumen in unserer Werkstatt durchgeführt wird. Die Ausbildung teilt sich in folgende theoretische Sachgebiete auf:

  • Luftrecht

  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde

  • Grundlagen des Fliegens (Aerodynamik)

  • Meteorologie

  • Navigation

  • Flugleistung und Flugplanung

  • Betriebliche Verfahren

  • Menschliches Leistungsvermögen

Innerhalb der theoretischen Ausbildung können Sie in unserer Flugschule auch das Funksprechzeugnis erwerben. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Flugfunk.

Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung schließen mit einer Prüfung beim Regierungspräsidium Tübingen ab. Ebenso werden die theoretisch und praktisch erworbenen Kenntnisse zum Erhalt des Flugfunkzeugnisses durch eine behördliche Prüfung überprüft.

Sprechen Sie für nähere Informationen unseren Ausbildungsleiter an. Steigen Sie ein und erleben Sie mit uns gemeinsam die Freude am Fliegen!