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Jürgen K. Knüppel (Fliegerarzt in der DAeC Arbeitsgruppe „Medical“) ging in der einstündigen von ca. 50 Zuhörern besuchten Veranstaltung nur kurz auf die wichtigsten Änderungen ein, um anschließend das Umfeld, den weiteren Handlungsbedarf und die Lehren aus den Geschehnissen der letzten zwei Jahren gemeinsam zu diskutieren. „Es hat sich was bewegt“ so der allgemeine Tenor der Podiumsdiskussion. Mit der vom Bundesrat am 30. März verabschiedeten zweiten Änderungsverordnung zu den luftrechtlichen Vorschriften für Luftfahrtpersonal konnten wesentliche Erleichterungen erzielt werden. „Es musste geschoben und gestoßen werden. Der massive Druck der Luftsportverbände und von JAR Contra war notwendig, um die nun vorliegende Änderungen bei den Behörden durchzusetzen“ so Sibylle Glässing-Deiss (AOPA). Claus-Dieter Zink (JAR-Contra) sieht einen Haupterfolg in dem neuen Medium „Internet“. Denn früher haben Beschwerden eines einzelnen Betroffenen bei Verwaltungsbehörden nichts bewirkt, da sie nicht öffentlich wurden. Dies habe sich erst durchs Internet grundlegend geändert, da Missstände schonungslos angeprangert werden konnten. Die Bürokratie musste erst lernen damit umzugehen. Der Nachweis der Tauglichkeit der Klasse 2 muss bei Flugschülern jetzt erst vor dem ersten Alleinflug nachgewiesen werden. Es ist nicht überall mehr verpflichtend vorgeschrieben eine Freigabe vom Fliegerarzt einzuholen, wenn vorübergehend Krankheiten vorlagen und die ärztliche Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Erleichterungen für Brillenträger und farbschwache Piloten sind erfreulich und sinnvoll. Andererseits sind die Behörden jetzt außen vor. Die MEDICALS werden jetzt direkt von den AMEs verantwortet, auch bei Überprüfungen einer Untauglichkeit bleibt die Verantwortung und Einleitung einer Untersuchung jetzt bei den Fliegerärzten. Die Behörde muß sich nicht mehr mit hohen Antragskosten (bisher ein Antrag auf Sondergenehmigung zur Untersuchung bei einem AME Class I über den RP i.d.R. zusätzliche 250 €) beteiligen. Dies alles wirkt sich kostensenkend aus. Aber es bleibt auch für die Zukunft noch Einiges zu tun. Interessant die Diskussion um die „medizinischen Datenbanken“ beim LBA. Einerseits könnten dort Gesundheitsdaten und medizinische Ausnahmegenehmigungen ausgewertet werden, um zusammen mit dem Flugzwischenfallgeschehen Aussagen über mögliche gesundheitliche Zusammenhänge zu erkennen, oder auszuschließen. Eine Vielzahl von Erleichterungen verdanken wir solchen Untersuchungen, und so mancher Flieger sitz heute wieder im Cockpit, nachdem untersucht wurde, daß so manche gesundheitliche Einschränkung keinen einfuß auf die Flugsicherheit hat. So werden heute bestimmte Krankheitsbilder nicht mehr untersucht, was sich ebenso kostensenkend auswirken kann. In den USA liegen diesbezüglich folgende Erfahrungen vor: Teure Cholesterinuntersuchungen werden nicht mehr durchgeführt, weil nachgewiesen wurde, daß hohe Werte im Blut keinen Einfluß auf das Flugunfallgeschehen haben. Andererseits besteht unter den Piloten und den Fliegerärzten in Deutschland die verständliche Sorge einer übertriebenen Sammelwut von Krankheitsdaten. Dies abzuwägen wird die Mediziner und Juristen nächster Zeit noch ausgiebig beschäftigen. Auch Fliegerärzte sehen positive Änderungen in den neuen Vorschriften: So berichtet Dr. Uschi Diestel (Fliegerärzteverband), dass die Mindestuntersuchungszahl, die ein Fliegerarzt pro Jahr nachweisen musste, in manchen Regionen zur Ausdünnnung des Netzes der Fliegerärzte geführt hat. Es muss schon erlaubt sein die Frage zu stellen, ob ein Fliegerarzt denn unbedingt pro Jahr mind. 150 Untersuchungen nachweisen muss, damit er genügend „Übung“ hat. Übrigens scheint das LBA mit den Fliegererärzten nicht gerade zimperlich umzugehen. Stirnrunzeln bei den Zuhören bei der Feststellung von Dr. Uschi Diestel, dass das LBA die „Untauglichkeits Quoten“ der Fliegerärzte auswertet. Demnach könnte ein Fliegerarzt, der zu wenig Piloten untauglich schreibt in den Verdacht geraten, er würde „Gefälligkeitsgutachten“ ausstellen. In diesem Zusammenhang sollen Fliegerärzten schon „Hausbesuche“ (Tagessatz über 1000 €) durch das LBA angedroht worden sein. Meike Müller schilderte die Arbeit des Flugmedizinischen Ausschusses bei der EASA in Köln, in der sie für die EGU von Seiten des DaeC als Repräsentant tätig ist. Aktuell werden die Bedingungen für „Non JAR Lizenzen“, Ballon und Segelflug für zukünftige Europäische Regelungen besprochen. Hierbei sind bis auf die Festlegung der ICAO Standards alle in den NPA (Notices of Proposed Amendments – veröffentlichte Vorschläge der Nationen für Änderungen) diskutierten Optionen noch offen. Sicher ist, man will es den Segelfligern erleichtern ihre Lizenzen und ein MEDICAL zu erhalten.. Die endgültigen Festlegungen werden mindestens bis etwa 2009 dauern. Wir werden gespannt auf sie sein. Wie oben schon angedeutet, waren sich alle im Saal einig, daß man mit offenen Augen und Ohren die Entwicklungen der neuen europäischen EASA Regularien verfolgen muß. Die Arbeitspapiere / Texte erscheinen viel versprechend, sie können im Internet auf den Seiten der Luftfahrtinstutionen und den Diskussionsforen von den Luftfahrtverbänden und JARContra in ihrer Entwicklung verfolgt werden. Es sollten mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig öffentlich diskutiert werden. v.l.n.r.: Claus-Dieter Zink (JAR Contra), Uschi Diestel (Fliegerarzt Verband), Jürgen Knüppel (DAeC AG Medical), Meike Müller (DAeC-EGU), Sybille Glässing-Deiss (AOPA)
Hansjörg Jung |