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Weiterführende Flugausbildung |
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Nach Abschluß der PPL A Ausbildung können Sie jederzeit weiterführende Lizenzen und Berechtigungen erwerben, wie zum Beispiel eine Instrumentenflugberechtigung (IR). Ein Viertel unsere aktiven Motorflieger verfügt über eine Instumentenflugberechtigung (IR) und 15 % unserer aktiven Mitglieder sind Berufspiloten (CPL) oder Verkehrsflugzeugführer (ATPL). Manche davon fliegen sogar bei nahmhaften Fluggesellschaften.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 16. April 2006 um 21:07 Uhr |