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Motorflug PPL-A (JAR-FCL) Drucken E-Mail
PPL-A JAR-FCL

Der PPL-A nach JAR-FCL (Joint Aviation Regulation – Flight Crew Licensing) ist die Privatpiloten Lizenz nach Vorgaben der JAA (Joint Aviation Authorities – Zusammenschluß europäischer Luftfahrtbehörden).

Voraussetzungen

·        Mindestalter 17 Jahre (Ausbildungsbeginn kann schon mit 16 Jahren
         erfolgen)
·        Körperliche Tauglichkeit (fliegerärztliche Untersuchung Klasse 2)
·        Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als untauglich
         erscheinen lassen (Vorstrafen)

Umfang der Berechtigung

Sie erhalten den PPL-A nach JAR-FCL. Damit dürfen Sie einmotorige Flugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung und auch viersitzige Flugzeuge fliegen. Die Lizenz erlaubt Flüge in das Ausland sowie auch in kontrollierten Lufträumen. Selbstverständlich dürfen Sie auch Passagiere mitnehmen.
Ein weiterer Vorteil dieser Lizenz ist dass sie auch in allen JAA Staaten ohne weitere Formalitäten ein dort registriertes Flugzeug fliegen dürfen. Desweiteren entspricht diese Lizenz den Anforderungen der ICAO (International Civil Aviation Organisation) und ist somit weltweit in jedem ICAO Staat anerkannt.

Übersicht Flugausbildung und Kosten

Die Ausbildung umfaßt 45 Stunden Gesamtausbildungszeit und diese teilen sich wie folgt auf:

·        Mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrer
·        Mindestens 10 Flugstunden im Alleinflug, davon mindesten fünf Flugstunden
         Überlandflug, wobei ein Flug mindesten über eine Entfernung von 270 km
         mit Landungen auf zwei weiteren Flugplätzen durchgeführt werden muß.

Die Ausbildungsinhalte sind in einzelne Lektionen unterteilt und in einem detaillierten Lehrplan zusammengefaßt. 

 

  Einmaliger Flugbeitrag
   800 €
  Fluggebühren 45 Std Aquila
 4.455 €
  200 Landungen in Poltringen
   300 €
  20 Ladungen auf weiteren Flugplätzen
   100 €
  2 Landungen Verkehrsflughäfen
     50 €
  Gebühren für Theorielehrgang
   300 €
  Kosten Erwerb Funksprechzeugnis
   170 €
  Prüfungsgebühren
   150 €
  Summe
 6.325 €

 

Dieser Kostenplan dient zur Übersicht und ist unverbindlich. Für Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeuge oder Hubschrauber gibt es Erleichterungen und die Kosten verringern sich entsprechend. Nach Abschluß der Ausbildung ist eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren.

Theorieausbildung

Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete:

·        Rechtsvorschiften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung
         des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen (BZF I/II)
·        Luftrecht
·        Flugleistung und Flugplanung
·        Navigation
·        Meteorologie
·        Aerodynamik
·        Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (A)
·        Betriebliche Verfahren
·        Menschliches Leistungsvermögen

Die theoretische Ausbildung erfolgt Abends und am Wochenende in Absprache mit den Teilnehmern. Alternativ kann sie auch als Fernlehrgang erfolgen.
Die theoretische Prüfung findet im "multiple choice" Verfahren statt. Ab 75% richtig beantworteter Fragen gilt sie als bestanden. Ein verbindlicher Fragenkatalog ist veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 30. Oktober 2011 um 09:50 Uhr
 
METAR / TAF
METAR:
2012/05/18 12:50 EDDS 181250Z 21005KT 150V240 CAVOK 20/08 Q1010 NOSIG
TAF:
2012/05/18 12:27 TAF EDDS 181100Z 1812/1912 20004KT 9999 SCT040 TEMPO 1812/1821 SHRA SCT025TCU PROB30 TEMPO 1817/1821 4500 TSRA BKN014CB TEMPO 1900/1906 3000 BR BKN008 BECMG 1907/1909 09007KT
Übersetzung ...
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