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Motorflug PPL-A (JAR-FCL) |
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PPL-A JAR-FCL
Der PPL-A nach JAR-FCL (Joint Aviation Regulation – Flight Crew Licensing) ist die Privatpiloten Lizenz nach Vorgaben der JAA (Joint Aviation Authorities – Zusammenschluß europäischer Luftfahrtbehörden).
Voraussetzungen
· Mindestalter 17 Jahre (Ausbildungsbeginn kann schon mit 16 Jahren erfolgen) · Körperliche Tauglichkeit (fliegerärztliche Untersuchung Klasse 2) · Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als untauglich erscheinen lassen (Vorstrafen)
Umfang der Berechtigung
Sie erhalten den PPL-A nach JAR-FCL. Damit dürfen Sie einmotorige Flugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung und auch viersitzige Flugzeuge fliegen. Die Lizenz erlaubt Flüge in das Ausland sowie auch in kontrollierten Lufträumen. Selbstverständlich dürfen Sie auch Passagiere mitnehmen. Ein weiterer Vorteil dieser Lizenz ist dass sie auch in allen JAA Staaten ohne weitere Formalitäten ein dort registriertes Flugzeug fliegen dürfen. Desweiteren entspricht diese Lizenz den Anforderungen der ICAO (International Civil Aviation Organisation) und ist somit weltweit in jedem ICAO Staat anerkannt.
Übersicht Flugausbildung und Kosten
Die Ausbildung umfaßt 45 Stunden Gesamtausbildungszeit und diese teilen sich wie folgt auf:
· Mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrer · Mindestens 10 Flugstunden im Alleinflug, davon mindesten fünf Flugstunden Überlandflug, wobei ein Flug mindesten über eine Entfernung von 270 km mit Landungen auf zwei weiteren Flugplätzen durchgeführt werden muß.
Die Ausbildungsinhalte sind in einzelne Lektionen unterteilt und in einem detaillierten Lehrplan zusammengefaßt.
Einmaliger Flugbeitrag
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800 €
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Fluggebühren 45 Std Aquila
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4.455 €
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200 Landungen in Poltringen
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300 €
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20 Ladungen auf weiteren Flugplätzen
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100 €
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2 Landungen Verkehrsflughäfen
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50 €
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Gebühren für Theorielehrgang
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300 €
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Kosten Erwerb Funksprechzeugnis
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170 €
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Prüfungsgebühren
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150 €
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Summe
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6.325 €
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Dieser Kostenplan dient zur Übersicht und ist unverbindlich. Für Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeuge oder Hubschrauber gibt es Erleichterungen und die Kosten verringern sich entsprechend. Nach Abschluß der Ausbildung ist eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren.
Theorieausbildung
Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete:
· Rechtsvorschiften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen (BZF I/II) · Luftrecht · Flugleistung und Flugplanung · Navigation · Meteorologie · Aerodynamik · Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (A) · Betriebliche Verfahren · Menschliches Leistungsvermögen
Die theoretische Ausbildung erfolgt Abends und am Wochenende in Absprache mit den Teilnehmern. Alternativ kann sie auch als Fernlehrgang erfolgen. Die theoretische Prüfung findet im "multiple choice" Verfahren statt. Ab 75% richtig beantworteter Fragen gilt sie als bestanden. Ein verbindlicher Fragenkatalog ist veröffentlicht.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 30. Oktober 2011 um 09:50 Uhr |